Depotcheck: Brookfield Renewable Partners

Wie angekündigt möchte ich mit euch durch mein Depot gehen und die größten Positionen prüfen, ob ich weiterhin investiert sein möchte. Dazu habe ich mir nun einen sehr speziellen Kandidaten rausgesucht – aktuell noch meine Nummer zwei im Depot, mit 5,43%. In meinem Fall ist das Brookfield Renewable Partners. Diese habe ich 2019/2020 gekauft, da ich es für ein gutes Unternehmen befunden habe. Ich habe damals selber noch keine ausführlichen Analysen gemacht, sondern mir die von anderen Analysten angehört/angesehen.
Seit letztem Jahr im April gibt es allerdings bei der Brookfield Renewable Partners LP (BEP) Aktie ein Problem: Diese ist durch eine Entscheidung von Clearstream die Limited Partnership Aktien aus dem Handel zu nehmen, in Deutschland nicht mehr handelbar. Nun habe ich von diesem Unternehmen meine Anteile bei Traderepublic und konnte diese daher nicht verkaufen. Die Dividenden wurden weiterhin ausgezahlt.
Nun kamen mir in letzter Zeit allerdings vermehrt Meldung zu dem Modell “Limited Partnership” zu dem ich nun ein wenig aufräumen möchte.

Im Q1 2020 wurde von Clearstream die Entscheidung getroffen, einige Limited Partnership Aktien in Deutschland nicht mehr zu bearbeiten. Das bedeutet, dass diese Aktien in Deutschland nicht mehr handelbar sind. Mir war zu diesem Zeitpunkt diese Information noch nicht bekannt, sodass ich nicht rechtzeitig handeln konnte. Ich hatte also bei Traderepublic meine erste Zombie-Aktie im Depot. Sie war zwar noch da, aber es wurden keine Kurse mehr aktualisiert und auch Kaufen und Verkaufen war nicht mehr möglich. Das war schon ein komisches Gefühl, da die Investition zu diesem Zeitpunkt eine meiner größten war. Ich hatte mich damals schon mit Traderepublic in Verbindung gesetzt, mit der Bitte diese Aktie noch irgendwie zu verkaufen oder auf ein anderes Depot zu übertragen – leider erfolglos. Man konnte mir keine Lösung anbieten. Man versicherte mir, man arbeite daran, und würde mich informieren. Mittlerweile ist das ganze etwa ein Jahr her. Ohne Änderung.

Da ich bereits ohnehin alle Positionen größer 1000€ bei der Comdirect gekauft habe (aus Kostengründen), habe ich mich dort umgesehen und festgestellt, dass ich hier die Aktie noch handeln kann. Da meine Begeisterung in Bezug auf das Unternehmen weiterhin vorhanden war habe ich hier eine Position nachgekauft. Rückblickend gesehen war es auch gut, da diese fast 50% im Plus ist. Aber dazu später mehr. Ich hatte immer noch die Hoffnung, Traderepublic würde eine Lösung bieten, deswegen habe ich nichts unternommen. Ohnehin war ich von dem Unternehmen überzeugt und wollte es garnicht verkaufen. Bis zu diesem Tag, als ich mehr über Limited Partnerships erfahren habe. Ehrlich gesagt habe ich mich damals einfach nicht mit dem Thema beschäftigt, das war ein törichter Fehler.

Die Limited Partnership ist eine Unternehmensrechtsform, welche in etwa mit einer Kommanditgesellschaft in Deutschland zu vergleichen ist. Genau bedeutet was folgendes: Es gibt einen General Partner, welcher die Geschäfte führt und die Gesellschaft vertritt. Die “Aktionäre” was in diesem fall nicht die korrekte Bezeichnung ist, sind in diesem Fall nur Limited Partner. Sie sind also nur Anteilseigner, haben allerdings kein Mitspracherecht.
Zu beachten ist hier, dass es sich vor allem in den USA dabei Steuerlich anders verhält als bei “normalen” Aktien.

Das ist auch der Punkt, an dem ich die nächste Entscheidung getroffen habe: Die Aktie muss weg. Ich habe das Motto: “Wenn du eine Aktie nicht verstehst, solltest du sie nicht im Depot haben.” – und das ist genau bei dieser Aktie der Fall. Deswegen habe ich mich für einen Verkauf entschieden. Deswegen habe ich einen kompletten Depotübertrag von Traderepublic zur comdirect angefordert. Dieser ist auch schon durch – bis auf die eine Brookfield Aktie. Da sich das ganze noch länger ziehen kann, habe ich meine Anteile die ohnehin bei der comdirect waren bereits verkauft. Der Rest ist noch bei Traderepublic, und wird hoffentlich auch bald verkauft werden.

Ich habe in einigen Quellen gelesen, dass es nun notwendig ist in den USA eine Steuererklärung zu machen, wenn man diese Aktie weiter hält. Zwar konnte ich das bisher so nicht bestätigen, da ich keine offiziellen Informationen zu dem Thema gefunden habe. Es bieten sich immer wieder andere tolle Ideen, wie man sein Geld anlegen kann – es ist mir die Arbeit nicht Wert, in dieses Thema weiter einzusteigen. Ich halte mich einfach von diesen Gesellschaften fern, die ich nicht verstehe. Die Entscheidung von Clearstream wird sicher auch nicht unbegründet gewesen sein.

Es gibt allerdings auch gute Nachrichten: Es gibt eine Alternative! – Die Brookfield Renewable Corporation (BEPC) wurde Mitte 2020 an die Börse gebracht. Es handelt sich hierbei um die gleiche Investition, allerdings eine andere Geschäftsform. Hierbei handelt es sich um eine “richtige” Aktie. Die genaue Bezeichnung dazu findet sich auf der Webseite:

Quelle: https://bep.brookfield.com/bepc

Es ist zwar sogeschen nicht das gleiche Unternehmen, da es eine eigene Corporation ist, soll uns (den Aktionären) allerdings den gleichen Gegenwert bzw. die gleichen Anteile bieten wie bei der Brookfield Renewable Partners L.P.

Ich habe mir die Aktie auf die Watchlist gesetzt und möchte in Zukunft das ganze näher betrachten. Aktuell warte ich ab, da ich noch Anteile besitze die zunächst verkauft oder getauscht werden müssen.

Ich hoffe ich konnte euch hiermit auch ein wenig Licht ins Dunkle bringen 😉

4 Antworten zu “Depotcheck: Brookfield Renewable Partners”

  1. Hallo Stefan,

    interessanter Beitrag! Ich halte ebenfalls noch ein paar Anteile dieser Position bei comdirect. Hier fällt nach meiner Kenntnis auch keine Kapitalertragsteuer an, sowohl bei Dividenden/Erträge als auch bei Verkauf wegen der Firmierung als LP. Hast du hier zufällig Informationen wie dies in DE dann steuerlich behandelt werden muss einkommensseitig?

    Viele Grüße

    1. Hallo Fabian,

      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Deine Kenntnis ist richtig, auch bei mir wurde keine Kapitalertragssteuer abgezogen. Das liegt an der unternehmensform L.P. – Du kannst alternativ die LP. verkaufen und dann die neue Corp. kaufen, die ist genau für “ausländische” Investoren gedacht.
      Soweit ich es richtig verstanden habe, ist bei L.P. der Nachteil, dass du dafür in den USA eine Steuererklärung abgeben müsstest. Genau deswegen habe ich es verkauft, um dieses Risiko nicht einzugehen. Ich habe bei meiner Recherche nichts verbindliches dazu gefunden, allerdings haben mir einige (deutsche) Steuerberater davon berichtet und dazu geraten es zu verkaufen.

      Meine Angst war, dass ich dann in den USA der Steuerhinterziehung beschuldigt werde – genau das wollte ich vermeiden. Da ich nicht die Zeit aufbringen kann, für eine einzige Position in meinem Depot solche Maßnahmen zu ergreifen und so viel Zeit zu investieren, habe ich mich davon getrennt. Es muss (für mich) reichen, das Unternehmen selbst zu analysieren.

      Viele Grüße,
      Stefan

      1. Hallo,

        ich glaube, ihr vermischt hier zwei Themen: LP und Besteuerung für Nicht-US-Bürger.
        Meines Wissens nach (aber ich lasse mich gern eines besseren belehren, wenn Quellen genannt werden), gibt es bei LPs für Nicht-US-Bürger einen deutlich höheren Steuerabzug, weil der US-Fiskuss mit LPs insbesondere Investitionen in die US-Infrastruktur fördern möchte und deswegen Steuerausländer lieber nicht von den hohen steuerbegünstigten Ausschüttungen profitieren lassen möchte.
        Fazit: Als Deutscher würdest du eine deutlich niedrigere Netto-Dividende erhalten. Zumal ja noch in D KEST bzw. Abgeltungssteuer dazu kommen.
        ABER! Wie ihr an der ISIN BMG162581083 erkennt, ist der Sitz des Unternehmens auf Bermuda. Daher sind alle Dividenden, die über Bermuda ausgeschüttet werden, komplett steuerfrei. Das gilt aber nicht für die gesamte Ausschüttung, da Brookfield Renewables nicht alles über Bermuda versteuert.
        Als ich bei Interactive Brokers noch BEP im Depot hatte, gab es immer zwei Teilausschüttungen. Ein Teil steuerfrei über Bermuda, ein Teil normal mit Quellensteuer versteuert.
        Das zumindest ist mein Verständnis, aber auch ich bin kein Steuerberater.

        VG Carsten

        1. Hallo Carsten,

          ich möchte mich an der Stelle herzlich für deine Erfahrungen und die Aufklärung bedanken – das war auch mir bisher so nicht bekannt.

          Ich hatte es allerdings so verstanden, dass ich als nicht-US-Bürger allerdings auch bei der BMG Aktie in US-Steuerpflichtig bin. Dies hat mich abgeschreckt. Wie sind da deine Erfahrungen?

          VG,
          Stefan

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